Im Namen der Ehre

 

Professoren kupfern bei ihren Studenten ab und schmücken sich dann mit fremden Federn. Kaum jemand wagt es, dagegen zu protestieren


Als Martin T. an diesem Sonntag durch die Großstadt irrt, da lief schon einiges nicht mehr so, wie es sollte. Mit Anzug und Trekkingrucksack auf dem Rücken war er von der billigsten Unterkunft weit außerhalb der Stadt aufgebrochen zu der Präsentation seiner Masterarbeit auf einem großen Kongress seiner Fachrichtung, den Sozialwissenschaften. Den Weg kannte er nicht, am Ende brauchte er dafür fast zwei Stunden. Die Zeit wurde knapp.

 

Seine beiden Prüfer von der Uni frühstückten derweil gemütlich im Tagungshotel, wie alle anderen Kongressteilnehmer auch. Auf der Konferenz sollte die Arbeit des Studenten vorgestellt werden, doch ausgerechnet für seine Hotelunterbringung hatte die Universität kein Geld. Die Präsentation hätte für ihn eigentlich ein großer Schritt auf seinem Karriereweg werden können. Doch der Durchbruch blieb aus. Martin T. redete vor dem Fachpublikum, bekam lobende Worte und Applaus, der Lohn in Form öffentlicher Sichtbarkeit blieb allerdings aus. In der späteren Tagungsveröffentlichung steht sein Name zwar noch im Inhaltsverzeichnis, auf den folgenden Seiten verschwindet der jedoch im „et al.“.

 

Das Lateinische „et al.“ ist die akademische Ausdrucksweise für „und andere“. Wie viele Studenten darin schon in der Anonymität versanken, vermag niemand zu sagen. Unbestritten ist aber: Es ist keine Seltenheit, dass Professoren Masterthesen, Doktorarbeiten und Tagungsveröffentlichungen nehmen, manchmal leicht verändern, ihren Namen drüberschreiben und die Arbeiten später als die ihren ausgeben. Mit möglichst vielen Publikationen machen sie ihre großen Namen noch größer, und die Kleinen bleiben klein.

 

Die Prüfer von Martin T. legten ihm nahe, sich mit seiner Arbeit bei einer internationalen Konferenz in den USA zu bewerben, dafür musste er jedoch noch mehr Texte einreichen. Der Arbeitsaufwand sprengte da längst das Pensum des Masterstudenten. Also verfasste er die erforderlichen Texte zusammen mit seinem Zweitkorrektor. Der Beitrag wurde angenommen, zur Konferenz reisen durften aber nur seine beide Korrektoren. Für Martin T. standen erneut keine finanziellen Mittel bereit, teilte die Hochschule mit. Die renommierte Konferenz hätte sein Sprungbrett in die Welt der Wissenschaft sein können, stattdessen durften sein Professor und der betreuende Doktorand sich auf internationaler Bühne mit seiner Arbeit schmücken.

 

Die Spitze des Eisbergs

 

Der Student als Ghostwriter seines Professors – das funktioniert deshalb so gut, weil das Abhängigkeitsverhältnis so groß ist. Der Professor ist oft Vorgesetzter, Betreuer und Prüfer in einer Person. Kritisiert etwa ein Doktorand das Platzhirschverhalten seines Professors, verliert er mitunter nicht nur seinen Forschungsplatz, sondern auch sein Einkommen. Auf einen Fördermittelantrag zum Beispiel kommt in der Regel nur der Name des Professors – eine Frage der Ehre. Danach hat der Professor alles in seiner Hand. Der Student, der den Antrag, etwa für die Förderung einer neuen Forschungsstelle, geschrieben und eingereicht hat, kann dann schnell in Vergessenheit geraten, wenn es um die Stellenvergabe geht. An deutschen Hochschulen wird laut der Organisation Hochschulwatch ein Viertel aller Mitarbeiter über Drittmittel finanziert.

 

Auch ein Master- oder Bachelorstudent riskiert durch einen offenen Streit mit seinem Professor eine schlechte Note – und einen schlechten Ruf auch bei anderen Professoren. Im Extremfall droht sogar die Exmatrikulation und die bedeutet in der Regel nicht nur das Studienverbot an der eigenen Universität, sondern an jeder Hochschule bundesweit im gleichen Fachbereich. Die Lehre: Beiße niemals die Hand, die dich füttert. In dieser Geschichte möchte daher kein Betroffener seinen richtigen Namen nennen.

 

Auch die Professoren halten sich mit Kritik an ihren Kollegen lieber bedeckt, schließlich geht es um das Renommee des ehrwürdigen Hochschulwesens. Es gibt aber jemanden, der dem Wissenschaftsbetrieb diskret auf die Finger schauen soll: der Ombudsman für die Wissenschaft. Dabei handelt es sich nicht um eine einzelne Person, sondern um ein Gremium, eingesetzt von der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Es schaut aber nur dann hin, wenn es einen Hinweis „auf einen möglichen Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis“ bekommt. Im Jahr 2013 kam das 61 Mal vor, selbst die bedächtig formulierende Finja Meyer, Leiterin der Geschäftsstelle, bemüht da das Bild von der Spitze des Eisberges.

 

Die Meldungen können zwar anonym gemacht werden, trotzdem fürchten einige Studenten, dass der Verdacht auf sie fallen könnte und trauen sich daher nicht, sich an den Ombudsman zu wenden. Dass sich so wenig Betroffene dem Gremium anvertrauen, liegt möglicherweise auch daran, dass die Verfahren teilweise mehrere Jahre lang dauern.

 

„Wir haben sehr häufig Anfragen, die sich mit Autorenschaftsproblemen beschäftigen“, berichtet Finja Meyer. „Und es gibt schon viele Fälle, bei denen es Hierarchieunterschiede zwischen dem Hinweisgeber und dem Beschuldigten gibt.“ Das Gremium muss dann entscheiden. Stellt es ein Plagiat fest, gibt es den Fall an die Untersuchungskommission der entsprechenden Hochschule ab, nur die kann Sanktionen verhängen. Das Ombudsman-Gremium kann aber auch zu dem Schluss kommen, dass der Fall juristisch nicht zu beanstanden ist, weil es sich um eine sogenannte Ehrenautorschaft handelt. Damit bezeichnet man die Nennung einer meist renommierten Person als Mit-Autor, ohne dass diese einen nennenswerten Beitrag geleistet hat. Sie gibt ihr Prestige und erhält im Gegenzug einen Titel mehr auf ihrer Publikationsliste. Die Damen und Herren Professoren lassen von den Untergebenen für sich schreiben, es ist traditionelles Herrschaftsgebaren. „Das entspricht zwar nicht den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis“, räumt Finja Meyer ein. „Doch rechtlich kann die Ehrenautorschaft nicht sanktioniert werden.“

 

Ein Grund für den laxen Umgang mit der Urheberschaft kann der Publikationsdruck der Professoren sein. Stephan Kohl ist Professor für englische Literatur- und Kulturwissenschaft an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und hat das deutsche Hochschulwesen mit dem US-amerikanischen verglichen. Im Gegensatz zu den Research Universities in den Vereinigten Staaten herrsche hierzulande ein Überhang der Lehre im Vergleich zur Forschung, beklagt er. „Als Professor ist man überladen mit Bürokratie, Lehrveranstaltungen, Gremien und so weiter.“

 

Auf den guten Ruf bedacht

 

Nur: Wie kommen dann einige Professoren auf ihre enormen Publikationslisten? Da ist etwa ein Juraprofessor aus Aachen, der ein fast 9.000 Seiten dickes Handbuch zum Europarecht verfasste, als Alleinautor, und daneben innerhalb von zwanzig Jahren 350 Zeitschriftenbeiträge, mehr als 50 Beiträge in Sammelbänden und rund 30 selbstständige Schriften veröffentlichte. Deutschlandweite Bekanntheit erlangte er aber erst, als ein Gutachter vor fünf Jahren feststellte, dass sich 40 Seiten seines Handbuchs Wort für Wort mit einer Doktorarbeit glichen, die eine seiner Mitarbeiterinnen geschrieben hatte. Des Plagiats bezichtigt wurde aber sie, weil der Professor sein Handbuch vor ihrer Dissertation veröffentlicht hatte. Gnädigerweise kam ihr die Uni so weit entgegen, dass sie ihre Arbeit unverdächtig zurückziehen durfte, zur erneuten Überarbeitung. Der bittere Nachgeschmack des Plagiatsvorwurfs wird dennoch an ihr haften bleiben.

 

„An der Universität ist alles auf den guten Ruf bedacht“, sagt Anna G., eine Studentin aus Berlin, die ihren richtigen Namen ebenfalls nicht nennen will. Ihr Masterstudiengang war klein, der Institutsleiter hat mehr als die Hälfte aller Noten vergeben. Diese Macht nutzte er aus. Anna G. organisierte gemeinsam mit vier Kommilitonen eine Tagung, die in Fachkreisen schnell auf große Resonanz stieß. Offiziell gab das Museum, das die Veranstaltung ausrichtete, die Tagung als die seine aus. Als das Uni-Institut nicht einmal auf der Broschüre stand, setzte sich der Professor für die Erwähnung ein – doch die Studenten blieben ungenannt.

 

Die Tagungsdokumentation wollten sie mit einer eigens gegründeten Firma veröffentlichen. Der Professor versuchte, die Namen der Studenten von der Publikation fernzuhalten, doch die Stiftung, die das Projekt finanziell unterstützt hatte, beharrte darauf. „Lassen Sie sich das nicht klauen“, hatte sie den Studenten geraten. Am Ende ging es gut aus, die Studenten wurden genannt und können nun in ihrer weiteren Karriere darauf verweisen.

 

Copy and paste: Das kommt bei Professoren immer wieder vor, doch aus Angst beschweren sich viele Studenten nie – oder zu spät. Nach fünf Jahren ist der Fall verjährt und kein Disziplinarverfahren mehr möglich. „Im Moment gilt maximale Härte gegen die Soldaten, und den Generälen passiert nichts“, kritisiert Volker Rieble, Professor am Lehrstuhl für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Mit seinem Buch „Das Wissenschaftsplagiat“ mischte er 2010 die Professorenszene auf. In dem vielfach als „Skandalchronik“ bezeichneten Werk nannte er plagiierende Kollegen beim Namen – ein Tabubruch. Doch in zwei Fällen kam später eine Prüfungskommission zu dem Schluss, dass es sich um kein Plagiat handle. Daraufhin erwirkten die zwei Professoren vor Gericht eine einstweilige Anordnung: Rieble durfte keine zweite Auflage drucken, die erste ist mittlerweile vergriffen.

 

Einen Maulkorb lässt sich Volker Rieble so schnell aber nicht anlegen: „Das gegenseitige Schützen muss aufhören, Sanktionen müssen auch die Professoren treffen.“ Während Studenten bei einem Plagiat mit der Exmatrikulation und sogar saftigen Bußgeldern rechnen müssen, kommen die meisten Professoren mit einer simplen Rüge davon.

der Freitag 2015